Grundhaltung
- Zuhören – nicht drängen
- Glauben – nicht hinterfragen
- Schützen – nicht bewerten
- Ruhe bewahren – auch wenn es schwerfällt
So können Sie gut reagieren:
- „Danke, dass du mir das erzählst.“
- „Ich glaube dir.“
- „Du hast keine Schuld – was passiert ist, war nicht okay.“
- „Du bist nicht allein. Ich bin für dich da.“
- „Du musst nichts erzählen, was du nicht willst. Du entscheidest, was du sagen möchtest.“
Vermeiden Sie Folgendes:
- „Warum hast du nichts gesagt?“
- „Wie genau war das? Was ist da passiert?“ (keine detaillierten Nachfragen!)
- „Das kann doch nicht sein, so kenn ich XY gar nicht!“
- Schuldzuweisungen oder Vorwürfe
- Nicht bagatellisieren („So schlimm war das doch nicht“)
- Nicht dramatisieren – bleiben Sie ruhig, auch wenn Sie innerlich aufgewühlt sind
- Nicht allein handeln – holen Sie sich Rat und Begleitung
„Was tun im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt?“
Hier ist eine Checkliste, die sich besonders an Fachkräfte, Bezugspersonen oder Ehrenamtliche mit Verdacht auf sexualisierte Gewalt richtet.
Merksatz:
Nicht weggucken. Nicht voreilig handeln. Fachlich absichern. Betroffene schützen.
Ruhe bewahren
· Auch wenn der Verdacht belastend ist: Handeln Sie überlegt, nicht vorschnell.
· Panik, Konfrontation oder voreilige Schlüsse können Betroffene zusätzlich belasten.
Beobachtungen oder Aussagen dokumentieren
Halten Sie so sachlich wie möglich fest:
Wer? Was? Wann? Wo?
Wortlaut, soweit erinnerbar
Beobachtungen, Verhaltensänderungen, Aussagen
Keine Interpretation oder Bewertung hinzufügen.
Vertraulichkeit wahren – aber nicht verschweigen
Holen Sie sich fachliche Unterstützung – ohne den Fall „weiterzuerzählen“.
Verschwiegenheitspflicht gilt nicht unbegrenzt, wenn ein Kind gefährdet ist.
Keine Konfrontation mit dem/der mutmaßlichen Täter*in!
Fachliche Beratung einholen
Wenden Sie sich an eine Fachstelle für sexualisierte Gewalt, Jugendamt, Kinderschutzdienste oder Beratungsstellen.
Beratung ist meist anonym und kostenlos. Sie müssen noch nichts „melden“, aber können sich absichern.
Kinderschutz für betroffenes und übergriffiges Kind beachten
Schutz hat oberste Priorität, wenn eine akute Gefährdung besteht.
In akuten Fällen kann das Jugendamt oder bei Gefahr im Verzug auch die Polizei informiert werden.
Im Team reflektieren – mit Schutzkonzept handeln
Halten Sie sich an bestehende Schutzkonzepte oder Krisenpläne, wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten.
Nutzen Sie Supervision oder Fallbesprechungen, um professionell und nicht allein handeln zu müssen.