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Intervention bei Verdacht auf Ausübung sexualisierter Gewalt

Verfahrensordnung „Was tun wenn?“

Das Wohl der sich uns anvertrauenden und der uns anvertrauten Menschen, ebenso wie das unserer Mitarbeitenden, ist uns ein grundlegendes Anliegen. Das Handeln in Situationen, in denen ein Verdacht oder konkreter Vorfall von sexualisierter Gewalt vorliegt, ist belastend und anstrengend. Gleichzeitig sind schutzbefohlene Kinder, Jugendliche und Erwachsene aber darauf angewiesen, dass wir konsequent handeln und uns um sie kümmern.

Sollte es zu körperlichen oder seelischen Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sogar Gewalterfahrungen kommen, holen Sie sich Unterstützung und Hilfe.

Hierfür wurden innerhalb und außerhalb des Caritasverbandes unterschiedliche Ansprechpersonen benannt und Meldewege entwickelt.

Bei dem Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Missbrauch haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an Ansprechpersonen innerhalb des Caritasverbandes zu wenden oder an die externen Ansprechpersonen

Sobald eine dieser oben benannten Ansprechpersonen Kenntnis von einem Vorfall erhält oder vom Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens hört, erfolgt ein festgelegter Handlungsablauf in Abstimmung mit der betroffene Person. Dadurch soll größtmögliche Transparenz, zeitnahe Aufklärung und Unterstützung für Betroffene erreicht werden. Ebenso erfolgt in Rücksprache mit der betroffenen Person eine Information an die Beauftragten des Diözesancaritasverbandes Köln und des Erzbistums Köln sowie eine intensive Prüfung des Sachverhaltes. Zur Unterstützung des Beauftragten beim Erzbistum Köln ist ein Beraterstab eingerichtet, in dem externe Fachleute den Vorfall bewerten und eine Handlungsempfehlung abgeben.

Unterstützung bei der Caritas Rhein-Erft

Unterstützung im Erzbistum Köln

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