Hilfe bei der Fürsorge

05.10.17, 15:02
Kaspar Mueller-Brinkmann
171005_Kurzzeit_GabrieleMehlem_hp (c) Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V.

Interview mit Caritas Pflege-Expertin Gabriele Mehlem

Hürth - Auch wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht ab und zu eine Auszeit. Doch wer kümmert sich um den Pflegebedürftigen, wenn die Angehörigen einmal fort sind? Eine Möglichkeit ist die sogenannte Kurzzeitpflege. Dabei handelt es sich um eine vollstationäre Betreuung, die von vornherein zeitlich begrenzt ist. Hauptziel der Kurzzeitpflege ist die Entlastung für pflegende Angehörige.

Die Altenpflegeexpertin Gabriele Mehlem leitet das Caritas-Seniorenzentrum Sebastianusstift in Hürth-Gleuel. Das Seniorenzentrum hat neben 93 stationären Pflegeplätzen auch 17 Kurzzeitpflegeplätze. Sie beantwortet wichtige Fragen zum Thema Kurzeitpflege.

Ist die Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige die richtige Wahl, wenn Angehörige eine Auszeit nehmen wollen oder müssen?

Gabriele Mehlem: Auf jeden Fall. Das ist ja auch der eigentliche Sinn der Kurzzeitpflege, einzuspringen, wenn Angehörige keine Zeit haben. Des Weiteren eignet sich die Kurzzeitpflege auch für die Krankenhausnachsorge. Vor allem weil die Verweilzeiten im Krankenhaus immer kürzer werden.

Wie frühzeitig muss man sich um einen Platz in der Kurzzeitpflege kümmern?

Gabriele Mehlem: Das kommt auf den Zeitpunkt und den gewünschten Platz an. In den Ferienzeiten sind die Plätze meist gefragter. Es gibt zwei Arten von Kurzzeitpflege: Zum einen Plätze, die nur für Kurzzeitpflege bestimmt sind, zum anderen stationäre Plätze, die zeitweise in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Diese Pflegeplätze können meist spontaner gebucht werden. Generell ist es aber immer besser, sich mit einem gewissen Vorlauf bei den Einrichtungen zu melden.

Gibt es Pflegefälle, die nicht für die Kurzzeitpflege geeignet sind?

Gabriele Mehlem: Nein, denn alles, was zu Hause machbar ist, ist auch in der Kurzzeitpflege möglich.

Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus?

Gabriele Mehlem: Seit diesem Jahr haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad Zwei bis Fünf Anspruch auf Kurzzeitpflege. Aber auch Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen. Die Pflegekassen bezuschussen im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag. Um zu erfahren, welche Kosten genau übernommen werden, lässt man sich am besten von einem Pflege-Experten beraten.

 

Info:

Gabriele Mehlem beantwortete gerne weitere Fragen und leitet in bestimmten Fällen auch Anfragen weiter. Die Pflege-Expertin ist unter der Telefonnummer 02233 - 3963 460 oder per E-Mail mehlem@caritas-rhein-erft.de erreichbar.

 

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Der Caritasverband Rhein-Erft-Kreis e. V. ist Träger von rund 70 Diensten und Einrichtungen rund um ambulante und stationäre Pflege, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe sowie Beratungsdienste. Neun Seniorenzentren betreibt der Verband im Kreisgebiet. Mit über 1.600 Mitarbeitenden gehört er zu den größten Arbeitgebern im Rhein-Erft-Kreis. Hinzu kommen rund 1.000 Ehrenamtler. Damit ist der Caritasverband zugleich der größte Wohlfahrtsverband im Rhein-Erft-Kreis.

 

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Die Altenpflegeexpertin Gabriele Mehlem leitet das Caritas-Seniorenzentrum Sebastianusstift in Hürth-Gleuel.

 

Foto: Caritasverband Rhein-Erft e. V./Abdruck honorarfrei

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