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Caritas-Seniorenzentren Rhein-Erft

Aktuelle Coronaregelungen für Besuchende (gültig ab 1. März 2023)

Die Besuche sind jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung möglich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Für Besucher gilt eine Maskenpflicht.

Besuche sind ab dem 1. März 2023 nur mit Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) möglich. Getragen werden müssen die Atemschutzmasken innerhalb der Einrichtung in allen Bereichen außerhalb der Bewohnerzimmer.

Diese Regelung endet zum 7. April 2023. 

Bewohner sowie Mitarbeitende sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Ab dem 1. März 2023 ist grundsätzlich die Pflicht zur Durchführung eines Corona-Tests für Bewohner, Besucher und Mitarbeiter entfallen. Die Einrichtungen bieten daher keine Tests mehr an.